Ich suche einen Job bis maximal 1.140,-- € netto...
Wenn wir diesen Satz hören, wissen wir:
- Unser Gegenüber ist ledig - hat also keine unterhaltsberechtigte Person.
- Unser Gegenüber ist überschuldet.
- Unser Gegenüber ist falsch oder gar nicht informiert.
Die meisten Menschen wissen sehr wohl, dass ohne Unterhaltsverpflichtung tatsächlich bei Einkommen unterhalb 1.040 € netto nicht gepfändet wird. Was aber nach unserer Erfahrung die meisten nicht wissen:
Oberhalb von 1.140 netto wird nicht alles gepfändet
Wer beispielsweise 3.471 € Netto verdient, darf von diesem Einkommen nicht nur die 1.140 €, sondern tatsächlich rund 1.841 € behalten - also 700 € mehr als gedacht.
Auch für die spätere Rente ein großer Vorteil - die basiert auf dem verdienten Bruttoeinkommen!
Diese Information hilft sicherlich, sich bei der nächsten Jobwahl nicht selbst zu beschränken, denn:
Das Leben geht nach der Insolvenz auch noch weiter
Wer lange genug in der unteren Gehaltsregion ausgeharrt hat - weil sich ein Mehr ja nicht auszahlt - kommt später auch nur noch schwer aus dieser Region wieder heraus.
Dass das GBSim-Modul immer gleich das verbleibende Nettogehalt (nach Pfändung) anzeigt, macht zusammen mit der integrierten Pfändungstabelle die Beratung auch in diesem Bereich deutlich einfacher.
Adalbert Jablonski
Project Coordinator