GBSim - Consulting & More
Alleinerziehende finanziell stärken
Rund 1/5 der Kinder in Deutschland leben in alleinerziehenden Familien!
Klar dass da in erster Linie an die sozialpädagogisch lösbaren Probleme der Familien gedacht wird und sich eine Vielzahl halbstaatlicher Einrichtungen darauf spezialisiert haben, die Erziehungsprobleme professionell zu puffern.
Hierfür geben die Kreise und Gemeinden gerne Geld aus.
Als wir uns mit einem Profi auf diesem Gebiet über alternative Möglichkeiten der Krisenintervention unterhielten, gab er uns klar und deutlich zu verstehen, dass für Prävention kein Geld gezahlt würde.
Hilfe nur, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?
Genau hier wird gerne Geld ausgegeben, weil es scheinbar zielorientiert eingesetzt ist: Jedes auffällige Kind ist ein Fakt und die Kosten der daraus resultierenden Hilfe sind somit notwendig! Klingt logisch, ist es aber nicht!
Häufig ist die (vermeintlich) finanzielle Not die Ursache, die dann sozialpädagogisch "geheilt" werden muss.
So gibt es genügend Fälle, in denen alleinerziehende Elternteile durch Mehrarbeit versuchen, die erste finanzielle Not der Familie zu mildern. Dass durch die somit in der für die Kinderbetreuung fehlenden Zeit ihren Beitrag leistet und das Familienkonstrukt "so schleichend aus dem Ruder läuft", wird hierbei gerne verdrängt. Zum Schluss bleibt dann nur noch die Erkenntnis, dass man doch nur das Beste für die Familie wollte.
Prävention ist sozialer als Heilen!
In der Sozialpädagogik muss sicherlich umgedacht werden. Das Kennen der staatlich verfügbaren Hilfsmittel ist unabdinglich, und hier genügt es nicht, eine Linkliste mit Internetadressen heraus zu geben.
Versuchen Sie einmal, sich über das Thema Kinderzuschlag "schlau zu machen". Sie werden schnell erkennen, dass die Materie so komplex ist, dass Sie selbst die von den Ministerien veröffentlichten Bürgerinformationen ohne erfolgreich abgeschlossenes Jura-Staatsexamen nicht verstehen können.
GBSim-Modul unterstützt Sie in der schnellen Analyse.
Damit der Berater bereits beim Erstkontakt ohne Zeitverlust die ungefähre Richtung eruieren kann, haben wir ein Schnell-Auswertungssystem etabliert, bei dem Sie en passent in weniger als 1 Minute die Daten eingeben und dann in Echtzeit das Ziel klar vor Augen haben.
Sie sehen die Brutto-Netto-Betrachtung mit Kindergeld, die mögliche Höhe des Wohngeldes und erkennen, ob und gegebenenfalls wie viel Kinderzuschlag beantragt werden kann. Ebenso sehen Sie direkt, falls das Einkommen für diese beiden Unterstützungen zu niedrig ist, wie viel ergänzende Leistung im Rahmen des SGB II der Familie zusteht.
Sie sehen direkt, wie viel Mehrstunden geleistet werden müssten, um einen gewünschten Erfolg zu erzielen und können somit vor einer Überforderung der Familie abraten.
Mit diesem Wissen können Sie jetzt die Problemstellung ganzheitlich lösen.
Adalbert Jablonski
Project Coordinator
KdU-Listing aktualisiert
Die Kosten der Unterkunft (KdU) von mehr als 400 Gemeinden sind auf dem neusten Stand.
Laden Sie die Dateien aus dem Downloadbereich herunter damit Ihr GBSim-Modul mit den neusten Werten arbeitet.
Selbstverständlich sind auch die neusten Mietstufen beinhaltet, somit arbeitet auch die Wohngeldberechnung automatisch.
Adalbert Jablonski
Project Coordinator
Kinder durch Wohngeld raus aus Hartz IV!
Passive Leistungen reduzieren durch gezielte Beratung
Etwas aus der linken Tasche herausnehmen und in die rechte stecken, scheint nicht wirklich ein Erfolgsmodell zu sein.
Wenn aber durch diese interne Umverteilung einer jungen Familie 30,- € monatlich mehr zur Verfügung steht, sollten alle Beteiligten dieses Konzept ein bisschen intensiver betrachten.
Situation vor einer intensiven Beachtung:
Mutter, alleinerziehend |
Kind, 6 Jahre | ||
Regelbedarf | 404,00 € | ||
Sozialgeld | 270,00 € | ||
Mehrbedarf alleinerziehend |
145,44 € | ||
Kosten der Unterkunft |
217,80 € | 217,80 € | |
Zwischensumme | 1.255,04 € | 767,24 € | 487,80 € |
Einkünfte | |||
Unterhalts- vorschuss |
-194,00 € | ||
Kindergeld | -190,00 € | ||
Zwischensumme | 871,04 € | 767,24 € | 103,80 € |
Jobcenter zahlt | 871,04 € | ||
Kindergeldstelle | 190,00 € | ||
Jugendamt | 194,00 € | ||
Verfügbar somit | 1.255,04 € |
|
Gehaltsrechner im Internet
Falsche Rechner im Internet.
Immer wieder erklären mir Gesprächspartner, dass es im Internet gute Rechner für alle möglichen Fälle gäbe.
So wurde ich auf einen Minijob-Rechner aufmerksam, der alles macht, was man erwartet - er rechnet mit festen Parametern.
Allerdings rechnet er verkehrt - Finden Sie heraus, wo das Problem liegt?
Rechnen Sie ein gewerbliches rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Einkommen von 100,- €, ich bin auf Ihr Ergebnis gespannt.
Dieser Rechner ist für Sie kostenlos - vielleicht sollte man da die Messlatte nicht zu hoch legen?
Das ist eine - im Internet leider häufig verbreitete Annahme. Ihr Problem als Berater ist aber, dass Ihre Gesprächspartner auf Ihre persönliche Kompetenz vertrauen.
Einem fehlerhaft arbeitenden Internet-Rechner dann die Schuld zu geben, wird Ihnen als Auswahl ungeeigneter Mittel angelastet.
Dieser Minijob-Rechner berechnet fehlerhaft:
Nettogehalt: 96,10 € für den Arbeitnehmer
Arbeitgeberbrutto in Höhe von 132,29 € (inklusive Unfallversicherung)
In diesem falschen Arbeitgeberbetrag ist die Unfallversicherung mit 1,3 % angegeben
Die Umlagen sind mit 0,99 % beziffert.
Das Ergebnis muss lauten:
Nettogehalt: 82,27 € für den Arbeitnehmer
Der Grund: Es genügt nicht, nur die Differenz zwischen der Pauschale von 15 % und dem aktuellen Satz von 18,7 % (3,7 %) in Abzug zu bringen, sondern es muss auch berücksichtigt werden, dass die Mindest-Berechnungsgrundlage auf einem Einkommen von 175 € beruht.
Die Rechnung wäre somit: Die Differenz von (18,7 % aus 175 €) 32,73 € werden um den Anteil des Arbeitgebers reduziert (15 % aus 100 €) 15 €.
Somit beträgt die Differenz 17,73 €.
Somit werden die 100 € Brutto zu 82,27 € Nettogehalt.
Arbeitgeberbrutto in Höhe von 131,45 € (zuzüglich Unfallversicherung)
Zu der Unfallversicherung
Die Höhe - aber nur im privaten Bereich - beträgt 1,6 %
im gewerblichen Bereich muss der Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft gemeldet und dann im Rahmen der Betriebsversicherung abgerechnet werden.
Die Umlagen für den Arbeitgeber betragen 1,42 %.
Adalbert Jablonski
Project Coordinator