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Vorsicht: Wohngeldrechner der Bundesregierung für 2023!
Vorsicht: Benutzungsfehler vorprogrammiert!
Pünktlich zum Jahresbeginn hat die Bunderegierung ihren Wohngeldrechner
BMWSB - Wohngeld - Neuer Wohngeld-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de)
ins Netz gestellt. Der Rechner rechnet richtig - aber nur wenn Sie die richtigen Daten eingeben.
Welche Fehler könnten Sie machen?
Der Rechner fragt das monatliche Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder in einem einzigen Betrag ab. Wer hier die Summe der Bruttogehälter eingibt, wird automatisch ein zu niedriges Wohngeld ausgerechnet bekommen:
Der richtige Rechenweg:
- Von dem Jahres-Einkommen der jeweiligen Person muss der Freibetrag für Werbungskosten ermittelt und abgezogen werden - es gilt mindestens der Pauschbetrag von 1.230,- € (bei größeren Fahrtstrecken bzw. höheren Werbungskosten auch mehr - § 9a EStG Pauschbeträge für Werbungskosten).
- Wird für das Einkommen
- Dieses Ergebnis wird - auch bei 13 Gehältern - durch 12 geteilt, jetzt haben Sie den richtigen Wert für das monatliche Gesamteinkommen ermittelt.
Zahlt denn nicht jeder Arbeitnehmer Steuern?
Nicht automatisch. in der Steuerklasse I/IV sind Erwerbseinkommen bis ca. 1.300 € aufgrund der Freibeträge steuerfrei.
Auch Minijobber sind meistens steuerfrei, es kann jedoch sein, dass der Arbeitgeber die Pauschale für Steuer in Höhe von 2 % doch vom Arbeitnehmer einbehält, dann wäre dies wohl als Zahlung von Steuern zu interpretieren.
Zahlt nicht jeder Arbeitnehmer Krankenversicherung?
Im Minijob tatsächlich nicht. Die Pauschale von 13 % zahlt hier nur der Arbeitgeber.
Zahlt nicht jeder Arbeitnehmer Rentenversicherung?
Auch hier stellt der Minijob eine Besonderheit dar:
Vom Grundsatz her bekommt der Minijobber 3,6 % seines Einkommens vom Arbeitgeber abgezogen, damit der Arbeitgeber diese - plus die 15 % des Arbeitgebers - an die Rentenversicherung des Arbeitnehmers überweist - dann haben wir eine Zahlung von Rentenversicherung.
Oft entscheiden sich Minijobber aber für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - dann zahlt nur der Arbeitgeber die 15 %, der Arbeitnehmer selbst hätte dann keine gezahlt - es entfällt der Abzugsbetrag für Rentenzahlung.
Viel Spaß beim Rechnen.
Adalbert Jablonski
Mein Jobcenter zahlt alles...
Kosten der Unterkunft - das Jobcenter zahlt alles - oder doch nicht?
Eine Kundin von mir fragte mich vor Kurzem, wer denn jetzt die Wasser- und Abwassergebühren zahlen müsse: das Jobcenter oder sie selbst...
Was ist mit zahlen überhaupt gemeint?
Auf Ihrem Bescheid steht unter dem Titel "Zahlungsempfänger", an wen das Geld gezahlt wird:
- Sie selbst
Wenn Sie es so gewünscht haben, gibt es den Untertitel "Abweichende Zahlungsempfänger"
- eventuell das Jobcenters, wenn Sie z. B. eine Rückzahlung leisten müssen
- Vermieter
- Energieversorger (Gas, Wasser, Strom)
Strom - aber den muss ich doch selbst bezahlen?
Wenn Sie sich diese Frage gestellt haben, sind Sie auf dem richtigen Weg - aber von Anfang an:
Vom Grundsatz her sind Sie für Vermieter und Energieversorger der direkte Ansprechpartner - Sie haben die Verträge geschlossen, nicht das Jobcenter.
Abweichender Zahlungsempfänger - das Jobcenter überweist für Sie Ihr Geld
Die abweichenden Zahlungsempfänger bedeutet, dass das Jobcenter von dem Geld, das Ihnen zusteht, die Überweisung vornimmt - also Ihr Geld weiterleitet.
In Ihrem Regelbedarf sind die Kosten für elektrische Energie - es sei denn, Sie heizen elektrisch - bereits enthalten. Wenn das Jobcenter jetzt also über die Position "Abweichende Zahlungsempfänger" den Strom bezahlt, zweigt es diesen Betrag von Ihrem Regelbedarf ab und überweist für Sie.
Je mehr Geld das Jobcenter in Ihrem Auftrag überweist, desto weniger Geld kann zum Schluss an Sie selbst überwiesen werden.
Wenn Sie jetzt in Ihrem Bescheid feststellen, dass das Jobcenter für Ihre Kosten der Unterkunft einen Bedarf von insgesamt 550,- € ermittelt hat, aber trotzdem für Sie an Ihren Vermieter (abweichender Leistungsempfänger) 600,- € überweist, bedeutet das nicht, dass Sie vom Jobcenter mehr Geld für die Wohnung bekommen:
Es bedeutet lediglich, dass Ihnen weniger Geld zum Leben bleibt.
Haben Sie noch Fragen?
Adalbert Jablonski
Project-Coordinator
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Vorsicht, falls Sie keinen Dauerauftrag erteilt oder kein SEPA-Mandat eingerichtet haben
Über unser Netzwerk erhielten wir folgenden Link, den wir ungeprüft und unkommentiert weiter geben möchten:
Wenn der Inhalt stimmt, drohen den Familien, die keinen Dauerauftrag erteilt oder kein SEPA-Mandat eingerichtet haben, am Ende des Jahres hohe Säumniszuschläge.
Adalbert Jablonski
Project-Coordinator
Wer braucht schon 12,- € Mindestlohn?
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro war eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD.
Ok - es war Wahlkampf und da sollte man nicht alles auf die Goldwaage legen. Ist es etwa frech, wenn wir behaupten, dass dieser "große Schluck aus der Pulle" nicht als Zeichen von "Respekt" gegenüber Arbeitnehmern (Wählern) zu sehen ist?
Wir schaffen nicht die Realität - wir zeigen sie lediglich auf
Unser Ansatz von GBSim ist geprägt von politischer Neutralität. Sehen Sie also die folgenden Zahlen einfach und nüchtern und interpretieren Sie die Ergebnisse selbst.
Lang erwartet: Zukünftiger Mindestlohn 12,00 €
Von der Ampel-Regierung wurde mit großem Tamtam eine Anhebung des Mindestlohns angekündigt. In zwei Schritten soll der Mindestlohn von heute 9,82 € über 10,45 € dann im Oktober 2022 auf die angekündigten 12,00 € steigen - so berichtet das RND (Redaktionsnetzwerk Deutschland).
Stolz prangt der Tweet der SPD-Fraktion auf dieser Seite mit dem Text:
Wir erhöhen den #Mindestlohn auf 12 Euro! Dafür sind wir gewählt worden und das setzen wir jetzt so schnell wie möglich um.
@hubertus_heil hat das entsprechende Gesetz heute auf den Weg gebracht.
Lassen wir unser GBSim-Modul rechnen
Modell 1, ledig
€/h | brutto | netto | SGB II | verfügbar | |
35 h/Woche | 9,82 € | 1.489,37 € | 1.133,49 € | 142,16 € | 1.275,65 € |
10,45 € | 1.584,92 € | 1.190,06 € | 85,59 € | 1.275,65 € | |
12,00 € | 1.820,00 € | 1.328,35 € | 0 € | 1.328,35 € | |
Differenz: | Minister Heils "Schluck aus der Pulle" | 52,70 € |
340 € brutto mehr für 52,70 € Nettogehalt - es kommt leider schlimmer...
es kommt noch schlimmer Wer braucht schon 12,- € Mindestlohn?