ajopenbcBis zu welchem Einkommen kann ich Sekundärgehalt beantragen?

Wenn Sie dies an entsprechender Stelle fragen, werden Sie ausweichende Antworten erhalten. Man wird erklären, dass es von verschiedenen Faktoren abhängig sei, die zuerst einmal alle erfasst und berechnet werden müssen. Erst dann könne man eine verbindliche Aussage machen...

Aus Behördensicht ist - Bearbeitung erst nach Antrag - das noch nicht mal gelogen, aber die Formel ist einfach:

Ein Alleinstehender benötigt 1.275,- € zum Leben*

* statistische Grundlage Warenkorb

nehmen Sie Ihre zu zahlende Warmmiete z. B. 520,- €
addieren Sie hierzu für den Lebensunterhalt 502,- €
addieren Sie Ihre Werbungskosten, mindestens 100 € 100,- €
addieren Sie zu diesem Wert nochmals als Bonus 200,- €
Nettobedarf 1.322,- €

Sind Sie alleinstehend und Ihr Nettogehalt ist niedriger als dieser Nettobedarf, sollten Sie in jedem Fall einen Antrag stellen!

Jetzt kann geprüft werden, ob Sie ein Sekundärgehalt erhalten. Das einzige, was jetzt noch im Weg stehen kann, ist persönlicher Reichtum**.

Am Beispiel eines unverheirateten Paares, Frau mit zwei Kindern (2 und 8 Jahre alt):

Mann (35 Jahre, Stundenlohn 13,27 € - 40 h --> Brutto 2.300,- €)
Frau (34 Jahre, Hausfrau und Mutter zweier Kinder mit Unterhaltsvorschuss)

Warmmiete 830,- € 

Leben die beiden schon länger als ein Jahr zusammen, wäre ihr Anspruch:

die ersten 6 Monaten der Arbeitsaufnahme staatliches Sekundärgehalt (SGB II) von monatlich mindestens 170,- €,
spätestens nach 6 Monaten erhöht es sich der Betrag auf 850,- € monatlich §§ 25 und 26 SGB I.

Leben die beiden noch nicht oder weniger als ein Jahr zusammen, wäre ihr Anspruch:

Wenn sie noch nicht zusammen gewohnt haben 12 Monate 1.150,- € monatlich (SGB II),
lebten sie weniger als 1 Jahr zusammen, dann gibt es bis zum Ende der 12 Monate die 1.150,- € (SGB II),
danach gibt es (Verdienst länger als 6 Monate erzielt) monatlich 850,- € (§§ 25 und 26 SGB I).

**So hätte beispielsweise diese 4-köpfige Familie - selbst wenn Sie rund 20.000 € Vermögen hat (Bank/Bar) - trotzdem noch Anspruch auf Sekundärgehalt. Im Rahmen von Corona ist diese Grenze aufgehoben!

Ein kleiner Fehler - z. B. gegenseitige Kontovollmacht erteilen - könnte den Anspruch der 1.150 € gefährden!

Wollen Sie Näheres wissen, schreiben Sie uns - wir nennen Ihnen den nächsten GBSim-Berater in Ihrer Nähe.

Adalbert Jablonski
Project Coordinator

 

   
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