Pfändungsfreies Einkommen
Was vielen Schuldnern nicht wirklich bekannt ist:
Es gibt zwar ein persönliches Einkommen, das komplett pfändungsfrei ist - Ausnahme z. B. Unterhaltsverpflichtungen - aber auch darüber darf der Schuldner bis zu einem Maximalbetrag einen Teil des darüber liegenden Einkommens behalten