GBSim - Consulting & More
Freibeträge nach SGB II
In einem Forum für SGB II-Fragen erscheint immer wieder mal die Frage:
... habe ich gehört, das Jobcenter zahlt die Kfz-Versicherung ...
Also - zuerst einmal:
Das Jobcenter zahlt die Kfz-Versicherung NICHT, aber:
Wenn ich erwerbstätig bin, kann ich die als Freibetrag einsetzen - aber das jetzt erst einmal von Anfang an:
Verdiene ich Geld, habe ich einen Grundfreibetrag von 100 €.
In diesem Grundfreibetrag sind die "üblichen Ausgaben" eines Erwerbstätigen eingerechnet - habe ich diese Ausgaben, ist alles gut, habe ich sie nicht, habe ich durch diesen Freibetrag einen Vorteil.
Habe ich nachweislich MEHR Ausgaben UND ist mein Einkommen höher als 400 €, darf ich die Ausgaben detailliert gegenrechnen - dann gilt:
GBSim
GBSim - Gehaltsberechnung und Simulation
GBSim ist ein auf Excel basierendes Programm, das alle Faktoren, die mit Gehalt zusammenhängen, errechnet und die Wechselwirkungen unmittelbar aufzeigt.
Bei der Programmierung lag unser Schwerpunkt in der einfachen Bedienung - selbst Menschen, die von den ganzen Wechselwirkungen keine oder kaum Kenntnisse haben, können innerhalb maximal 2 Minuten valide Ergebnisse präsentieren und entsprechend beraten.
Die Beratung stand bei der Entwicklung im Vordergrund
In der Beratung ist es wichtig, sich mit mehr dem Menschen zu befassen, weniger mit dem Computer. Während der Eingabe der Daten müssen Sie in der Lage sein, den Blickkontakt zu Ihrem Gesprächspartner aufrecht zu erhalten.
Dies haben wir unterstützt, in dem sie viele der Eingaben mit einem einfachen Mausklick, auf einem Touchscreen mit einem Fingertipp, während des Gesprächs vornehmen können. So geben Sie z. B. beim Alter keine Daten ein sondern klicken auf das vorgegebene Alter.
Bereits nach den ersten 5 Sekunden können Sie den finanziellen Bedarf der gesamten Familie und die Höhe der Unterstützungsleistung im Rahmen des SGB II feststellen. Geben Sie jetzt das Bruttogehalt ein und Sie haben in den ersten 10 Sekunden sofort die Alternative zum SGB II - Wohngeld und Kinderzuschlag - ermittelt.
Was zeigt das Modul nach den ersten 10 Sekunden an?
Sicht des Arbeitnehmers
- Wieviel Nettogehalt habe ich aus meinem Brutto?
- Wieviel des Nettogehalts darf ich im Falle einer Lohnpfändung behalten?
- Könnte ich ergänzende Leistungen nach dem SGB II beantragen und wie viel?
- Wie hoch sind meine Vermögensfreibeträge?
- Wie viel Wohngeld kann ich bekommen?
- Wie viel Kindergeld bekomme ich und wieviel Kinderzuschlag (ergänzendes Kindergeld) kann ich bekommen?
Sicht des Arbeitgebers
- Wie hoch ist mein Arbeitgeber-Brutto bei einem bestimmten Gehalt?
- Was kostet mich der Mitarbeiter inklusive bezahltem Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
- Welchen Brutto-Stunden-Verrechnungssatz muss ich erzielen, um das gewünschte Gehalt bezahlen zu können?
Kinderzuschlag - schwierig zu beantragen?
- Hauptkategorie: Sekundärgehalt
GBSim - wichtiger als je zu vor!
Report brachte gestern einen Beitrag über die Schwierigkeit, den Kinderzuschlag zu beantragen.
Genau hier setzt GBSim an - innerhalb 1 Minute ist die Vorprüfung erledigt und Sie wissen, ob Sie einen Antrag stellen wollen oder nicht.
Die beiden folgenden YouTube-Videos geben den Rechtsstand von 2013 wieder, das Programm ist selbstverständlich auf dem aktuellen Stand.
(GEZ-) Rundfunkgebührenbefreiung rückwirkend für 3 Jahre möglich
Rundfunkgebührenbefreiung auf Antrag
Viele Leistungsempfänger nach SGB II werden auf Antrag von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit - wenn sie den Antrag stellen. Eine Menge SGB-II-Empfänger, die von der Menge der Informationen im Zuge der Antragstellung schlichtweg überfordert waren, haben versäumt, diesen Antrag zu stellen und sehen sich mit Forderungen inklusive Mahverfahren konfrontiert. Für die gibt es eine gute Nachricht:
Durch die nachträgliche Befreiung entfallen die Forderungen
Wer den Antrag jetzt stellt, wird von diesen Forderungen befreit. Wer bereits gezahlt hat, muss seine Gebühren durch diesen Antrag sogar zurück erhalten, schreibt die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Näheres finden Sie unter http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/befreiung-rundfunkbeitrag
Adalbert Jablonski
Project Coordinator