GBSim - Consulting & More
Warum unser GBSim zum sozialen Frieden beiträgt
"Da geh ich doch lieber "hartzen", dann habe ich mehr..."
Diese Aussage hören Arbeitsvermittler immer wieder und sind dann am Ende mit ihrem Latein. Als einzige Antwort fällt ihnen dann nur noch ein:
"Ja, aber nach SGB II bzw. SGB III müssen Sie Arbeit annehmen!"
Nicht wirklich sehr überzeugend, und das spüren sie dann auch.
Was ist das Problem?
Wir betrachten die Lebenssituation einer erwerbslosen Familie und übertragen die Bedingungen auf 5 unterschiedlichen Berufsgruppen.
- Wir unterstellen, dass alle verheiratet sind, zwei Kinder von 2 und 3 Jahren und identische Mietkosten haben (Warmmiete 837,30 €).
- In allen Familien bleibt (mindestens) ein Elternteil zuhause.
- Falls gearbeitet wird, handelt es sich um eine(n) Alleinverdiener(in).
- Alle Beteiligten - auch die arbeitslose Familie - müssen von ihrem Geld die Wohnung selbst bezahlen.
Leistungsempfänger des Jobcenters in dieser Konstellation haben ein
Jobcenter |
|
Netto- äquivalent |
1.771,73 € |
Kindergeld | 438,00 € |
verfügbares Einkommen |
2.215,31 € |
Mindestlohn | Gerüstbauer | Dachdecker | Maler und Lackierer |
Päda-gogischer Mitarbeiter |
|
40 h/Woche | 9,82 €/h | 12,55 €/h | 13,00 €/h | 13,80 €/h | 17,18 €/h |
Brutto | 1.702,13 € | 2.175,33 € | 2.253,33 € | 2.392,00 € | 2.977,87 € |
Netto |
1.359,57 € |
1.737,53 € |
1.790,01 € |
1.880,93 € |
2.248,54 € |
Kindergeld | 438,00 € | 438,00 € | 438,00 € | 438,00 € | 438,00 € |
Kinderzuschlag | 418,00 € | 418,00 € | 395,50 € | 355,00 € | 188,50 € |
Wohngeld | 341,00 € | 209,00 € | 264,00 € | 230,00 € | 76,00 € |
verfügbar | 2.556,57 € | 2.802,53 € | 2.887,51 € | 2.903,93 € | 2.951,04 € |
im Vergleich zur vorherigen Familie |
+341,26 € | +245,96 € | +84,98 € | +16,42 € | +47,11 € |
im direkten Vergleich zur ALG-II-Familie | +341,26 € | +551,22 € | +636,20 € | +652,62 € | +699,73 € |
Die beiden Familien "Mindestlohn" und "Gerüstbauer" haben tatsächlich eine Unterdeckung gegenüber einer langzeitarbeitslosen Familie - allerdings nur in der Nettobetrachtung.
Wer arbeitet, hat IMMER mehr verfügbares Einkommen als der ALG-II-Bezieher!
Das resultiert aus dem so genannten Lohn-Abstands-Gebot. In der politischen Hetze wird häufig - wider besseres Wissen - das Gegenteil behauptet.
Adalbert Jablonski
Project Coordinator
GBSim in der öffentlichen Verwaltung einsetzbar?
Wallraff ermittelt in Jobcentern
Am 16. März machte das Team Wallraff auf Missstände bei einigen Jobcentern aufmerksam. Hierbei wurde auf Erfahrungen aus Gesprächen mit rund 30 Mitarbeitern verschiedener Jobcentern verwiesen (RTL - hier klicken).
Das Ergebnis selbst war erschreckend, die Qualität bzw. Quantität der aufgezeigten Fälle können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Sollten die Vorwürfe von z. B. langen Bearbeitungszeiten von Stellen eines Antrags bis zur Bearbeitung nur halbwegs zutreffen, müsste wohl die dort eingesetzte Software sicherlich überprüft werden.
80 % der Fälle in maximal 2 Minuten bearbeitet
Mit dem GBSim-Modul lassen sich geschätzt mehr als 80 % der infrage kommenden Fälle innerhalb maximal 2 Minuten pro Fall eingeben, berechnen und ausdrucken - sollten uns weitere Referenzdaten zur Verfügung stehen, können wir das Modul innerhalb von 3 Monaten in Richtung 100 % modifizieren.
Bereits heute lässt sich die integrierte Auswertung - von der Gliederung her zum unmittelbaren Vergleich mit den "Allegro"-Bescheiden vorbereitet - ebenfalls innerhalb rund 2 Minuten "pro Fall" heranziehen und schafft somit Klarheit über die Richtigkeit eines erteilten Bescheides.
Tool für Sozialrechtsanwälte!
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Ihr Sekundärgehalt - schon beantragt?
Darf man staatliche Gelder annehmen?
Klar - wird wohl jeder antworten - öffentliche Gelder bekommt man ja schließlich aufgrund eines Anspruchs, und wenn man die Bedingung dazu erfüllt - warum nicht?
Prompt findet man genügend öffentliche Förderungen. Ob es sich hierbei beispielsweise um die Stärkung strukturschwacher Gegenden handelt, die Schaffung regenerativer Energieerzeugung oder auch die Förderung der Weiterbildung eigener Mitarbeiter im Rahmen des Bundesprogramms WeGebAU, das Beanspruchen öffentlicher Mittel gehört zum guten Ton - zumindest in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft.
Gibt es auch Förderprogramme für Privatpersonen?
Genau genommen - Ja!
Achtung Mindestlohnfalle Nr. 4
Alles schön ab 01.01.2015 dokumentieren?
Nun, alles müssen Sie sicherlich nicht dokumentieren - wir haben uns unter der Veröffentlichung Achtung Mindestlohnfalle Nr. 2 entsprechend hierzu ausgelassen.
Der 01.01.2015 ist für die Pflicht zur Dokumentation nicht relevant!
Das Mindestlohngesetz wurde im Rahmen des Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiegesetz) beschlossen und am 15. August 2014 veröffentlicht.
In Artikel 15 Absatz 1 findet sich der folgenschwere Satz: Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und das war der 16. August 2014.
Zwar ist der Mindestlohn erst zum 01.01.2015 eingeführt worden - die restlichen Bestimmungen gelten schon länger.
Da die meisten Betriebe sicherlich bereits vor der Einführung des Mindestlohngesetzes ein Verfahren zur Dokumentation der Arbeitszeit implementiert hatten, dürften diese sicherlich kein Problem bekommen.
Behalten Sie auf jeden Fall die Aufzeichnungen aus dem Vorjahr - soweit Sie diese gefertigt haben.
Adalbert Jablonski
Project Coordinator