GBSim - Consulting & More
Achtung Mindestlohnfalle Nr. 3
Lohndumping trotz Mindestlohn?
Sittenwidrigkeit ist keine persönliche Einschätzung
Immer wieder hört man bei niedrigen Gehaltszahlungen den Vorwurf, dass dies sicherlich sittenwidrig sei.
Hier ist man aber gar nicht auf das persönliche Gefühl angewiesen, das BAG hat sich unter Aktenzeichen 5 AZR 436/08 positioniert. Als Tenor gilt:
Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.
Mindestlohngesetz schützt nicht vor Lohndumping
Achtung Mindestlohnfalle Nr. 2
Nur keinen Fehler beim Mindestlohn machen!
Im § 17 MiLoG (Mindestlohngesetz) finden Sie die Anforderung an die Dokumentation unter dem Titel:
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
Hier sind die Arbeitgeber gefordert, die entweder Mitarbeiter nach
§ 8 Absatz 1 des 4. Buches Sozialgesetzbuch (Mini-Jobber)
beschäftigen oder einem Wirtschaftszweig angehören, der in
§ 2 a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes
abschließend aufgezählt ist.
Achtung Mindestlohnfalle Nr. 1
Nur keinen Fehler beim Mindestlohn machen!
Unter dieser Prämisse wurden mir heute einige Verträge vorgelegt, die ich prüfen sollte.
Mit 8,90 € auf der sicheren Seite?
Vorgelegt wurde mir ein Vertrag mit 15 Wochenstunden, einem Stundenlohn von 9,82 €, was einen Monatslohn von 589,20 € ergab - alles prima?
Ganz klar: Nein!
Wie hatte der Arbeitgeber gerechnet?
Gehaltsberechnungs- und Simulationsmodell
Liebe Besucherin,
Lieber Besucher,
schön, dass Sie auf unsere Seite gefunden haben.
Auf dieser Website geht es um unser Gehaltsberechnungs- und Simulations-Modell, das die Beratungsszenerie wohl etwas in Unruhe bringen wird.
Den wesentliche Kern dieses Modells stellt unser GBSim-Modul dar, das mit einem Minimum an Eingaben den kompletten finanziellen Rahmen einer Person (oder mehrerer Personen) erfasst und die zur Optimierung der Lebenssituation erhältlichen finanziellen Unterstützungen durch staatliche Träger (z. B. SGB-II-Stellen, Kindergeld, Wohngeld) integriert.
Unser Modul schafft die Möglichkeit, in kürzester Zeit zu eruieren,
- wie viel Netto von einem bestimmten Bruttobetrag übrig bleibt,
- was der Arbeitgeber als AG-Brutto für dieses Gehalt aufwendet,
- wie hoch der Brutto-Stunden-Verrechnungssatz ist.
Parallel zeigt das Modul an,
- ob und gegebenenfalls wie viel Sekundärgehalt zu erwarten ist,
- ab wann genügend Geld verdient wird, damit der Bedarf gedeckt ist und keine ergänzende Leistung mehr beantragt werden muss,
- ob der Arbeitnehmer durch Beantragung von Kinderzuschlag und Wohngeld aus der Betreuung des Jobcenters "aussteigen" kann.